URL Quelle: http://www.bundesregierung.de/Artikel/-,413.714193/dokument.htm
bundesregierung.de
Di, 14.09.2004
Die Europäische Union will zum Ende dieses Jahrzehnts der wettbewerbsfähigste Wirtschaftsraum der Welt werden. Um die Arbeitsplätze der Zukunft für dieses Ziel zu schaffen, hat die Bundesregierung im Rahmen der Agenda 2010 tiefgreifende Reformen des Arbeitsmarktes beschlossen.
Mit den gemeinsamen Zielen der sogenannten »Lissabon-Strategie« stellen sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einer großen Herausforderung. Das Vorhaben, die EU zum dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, erfordert eine aktive Beschäftigungspolitik: Nur so sind ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung und eine verbesserte soziale Integration erreichbar.
Ein wesentliches Mittel zum Erreichen dieser Ziele sind die beschäftigungspolitischen Leitlinien, die die Mitgliedstaaten bei der Gestaltung ihrer nationalen Politiken zu berücksichtigen haben. Die politische Strategie zur Umsetzung dieser Leitlinien hat jeder Mitgliedstaat in einem beschäftigungspolitischen Aktionsplan darzulegen. Dies hat die Bundesregierung am 15. September mit dem Entwurf Ihres Nationalen Beschäftigungspolitischen Aktionsplanes für 2004 getan. Er beschreibt die Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien von Bund, Ländern, Sozialpartnern und der Bundesagentur für Arbeit.
Im Jahr 2003 stagnierte die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland bereits seit drei Jahren. Diese anhaltende ökonomische Schwäche hat den Arbeitsmarkt stark belastet. Die Arbeitslosenquote lag im Jahresdurchschnitt 2003 bei 10,5 Prozent.
Getragen von der positiven Entwicklung der Weltwirtschaft und den von der Bundesregierung eingeleiteten Reformen ist die deutsche Wirtschaft seit Mitte 2003 jedoch auf den Wachstumspfad zurückgekehrt. Da der Arbeitsmarkt der Konjunktur immer mit Verzögerung folgt, wird es jedoch eine gewisse Zeit dauern, bis sich die positive Wirtschaftsentwicklung auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar machen wird.
Die von der Bundesregierung eingeleiteten Reformen am Arbeitsmarkt (Hartz I bis IV) spielen hier eine wichtige Rolle, weil sie die Flexibilität der Arbeitsmärkte erhöhen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze erleichtern. Mit der Agenda 2010 - dem umfassendsten Reformprozess der Geschichte der Bundesrepublik - hat die Bundesregierung eine gute Grundlage für einen nachhaltigen Aufschwung geschaffen, der langfristig wieder Vollbeschäftigung ermöglichen soll.
Ziel der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik der Bundesregierung ist die schnellere Integration von Arbeitslosen zurück in Beschäftigung. Die wichtigsten Kernelemente der Arbeitsmarktreformen im Rahmen der Agenda 2010 sind deshalb:
Nur durch einen umfassenden beschäftigungspolitischen Ansatz wird es in Deutschland gelingen, wirtschaftliches Wachstum und Beschäftigung so zu stimulieren, dass die hohe Arbeitslosigkeit spürbar und nachhaltig gesenkt werden kann. Dazu hat die Bundesregierung diese weitreichende Reformen eingeleitet.
© Olaf Nensel. Erstellt: 2011-02-05